Morgen wird im Bundestag über die Netzsperren abgestimmt.
Zuvor haben über 130.000 Bürger die Onlinepetition gegen das Sperren von Internetseiten unterzeichnet und sie damit zur erfolgreichsten ePetition gemacht. Trotzdem sieht es momentan so aus, also ob morgen im Bundestag das Gesetzt beschlossen wird, denn die SPD hat sich offenbar entschlossen, sich nicht gegen Ursula von der Leyens Vorhaben zu stellen.
Und was bedeutet das nun? Thomas Knüwer erklärt es:
Für jene, die sich nicht mit dem Thema beschäftigt haben, ist es schwer zu glauben: Morgen wird der Bundestag mit den Stimmen von CDU und SPD ein Gesetz verabschieden, das die Gewaltenteilung zwischen Judikative, Exekutive und Legislative aufhebt. Jene Gewaltenteilung, die in Art. 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist.
Im scheinbaren Kampf gegen Kinderpornografie werden künftig die Ermittler der Landeskriminalämter entscheiden, was ungesetzlich ist und was nicht – ganz ohne Richterspruch. Sie werden eine Liste von Internetseiten erstellen, die gesperrt werden. Diese Liste wird nicht öffentlich zugänglich sein, die Betreiber der betroffenen Seiten werden nicht informiert. Wer diese Seiten besucht, gleichgültig ob absichtlich oder zufällig, dessen Daten werden protokolliert – ohne sein Wissen.
Für morgen ist bereits eine Mahnwache vor dem Brandenburger Tor geplant, an der ich aber leider aufgrund meiner Entfernung zu Berlin nicht teilnehmen kann.
